Seit Juni 2014 ist Katharina Oberhofer Anwältin bei RPCK Rastegar Panchal. Ihr Schwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht, M&A, Private Equity und Corproate Litigation.
Vor ihrem Einstieg bei RPCK war sie Rechtsanwaltsanwärterin bei Schönherr Rechtsanwälte, juristische Mitarbeiterin der Übernahmekommission sowie Assistentin am Institut für Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie berät private und börsenotierte Unternehmen in nationalen und internationalen Transaktionen.
Katharina Oberhofer hat an der Universität Wien und der Harvard Law School studiert und veröffentlicht regelmäßig im Gesellschaftsrecht. Ihre Dissertation „Die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats“ wurde mit dem Walther-Kastner-Preis ausgezeichnet.