Wir berieten die AWAK bei der Umwandlung von einer GmbH in eine FlexCo begleiten! Sie heißt jetzt: AWAK Anwaltsakademie FlexCo.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrags ging rasch und unbürokratisch, die FB-Anmeldung wurde binnen 24h erledigt. Vielen Dank an das HG Wien!
Die formwechselnde Umwandlung nach § 25 FlexKapGG ist identitätswahrend. Sprich: keine Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge, der Rechtsträger bleibt dieselbe Gesellschaft. Das bedeutet:
✅ Firmenbuchnummer und Steuernummer bleiben gleich
✅ Verträge bleiben unverändert aufrecht – keine Änderung oder Anpassung notwendig
✅ Man informiert Vertragspartner nur über den neuen Firmenwortlaut.
Alle Features der FlexCo sind optional. Man kann einfach mit dem GmbH-Gesellschaftsvertrag weiterarbeiten, oben „GmbH“ durch „FlexCo“ und unten „GmbHG“ durch „FlexKapGG“ ersetzen, und nach Bedarf Gestaltungen ergänzen.
Dass die AWAK diesen Schritt geht – und der ÖRAK – Österreichischer Rechtsanwaltskammertag unter Präsident Armenak Utudjian die Rahmenbedingungen dafür schafft – ist ein klares Signal für den Berufsstand. 👏
Danke an das ÖRAK-Präsidium Petra Cernochova, Rupert Manhart, Marcella Prunbauer-Glaser und an die AWAK-Geschäftsführerin Michaela Unger und Team für das Vertrauen, ebenso Dr. Martin Gratzl MBL für die rasche Abwicklung.