Rahmenbedingungen und Hindernisse für Unternehmensgründungen in Österreich

29. November 2017

Im Auftrag des Rates für Forschung und Technologieentwicklung hat Dr. Keyvan Rastegar in Kooperation mit der KMU Forschung Austria eine Studie zur „Analyse der Rahmenbedingungen, Hemmnisse und Hindernisse für innovative Unternehmensgründung in Österreich“ durchgeführt.

Ziel der Studie war es, die bestehenden Hemmnisse für innovative Unternehmensgründungen in Österreich genauer zu analysieren und basierend darauf, Handlungsempfehlungen für die Schaffung gründerfreundlicher Rahmenbedingungen zu erarbeiten. Der Schwerpunkt der Analyse lag dabei auf den Hürden und Hindernissen für die Gründung eines (innovativen bzw. innovationsbasierten) Unternehmens in Österreich sowie auf dem Bereich der Finanzierung solcher Unternehmensgründungen und der Rolle der Banken in diesem Zusammenhang.

RPCK kam zu folgenden Schlussfolgerungen:

Die bestehenden Rahmenbedingungen für die Gründung von (innovativen) Unternehmen führen dazu, dass in Österreich zwar weniger Unternehmen gegründet werden, allerdings auch die Insolvenzrate vergleichsweise gering ist. So liegt Österreich gemessen an der Gründungsrate im unteren Bereich innerhalb der EU-Länder, befindet sich aber auch unter den Ländern mit der geringsten Schließungsquote und zählt zu den Ländern mit der höchsten Überlebensquote von Unternehmen. Nach Meinung einiger ExpertInnen überwiegt jedoch, dass durch die bestehende Bürokratie viele innovative Gründungsprojekte gar nicht umgesetzt werden und innovatives Potenzial verschenkt wird.

Die größten Hürden im Gründungsprozess sind die in der Regel gesetzlich verpflichtende Beiziehung des Notars als Formerfordernis, der Prozess rund um die Eintragung in das Firmenbuch sowie generell die Inflexibilität der Rechtsform GmbH. Darüber hinaus sind auch etwaige Bewilligungen, die Ausgestaltung der Gewerbeordnung und die Finanzierungssituation in der Früh- und Wachstumsphase als weitere Barrieren zu bezeichnen. Im Gründungsprozess und in der späteren Wachstumsphase, ist insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Involvierung von Notaren im GmbH-Recht hervorzuheben, deren zeitlicher und finanzieller Aufwand als unverhältnismäßig hoch erscheint. Um den zeitlichen Aufwand und die finanziellen Kosten zu senken, aber auch die Nachvollziehbarkeit der Prozesse und die Wahrnehmung einer Gründung als komplizierten Vorgang zu verbessern, sollten die Erfordernisse des zwingenden Notariatsakts sowie der notariellen Beurkundung aus dem Gesellschaftsrecht entfernt oder zumindest stark eingeschränkt werden. Insgesamt ist es jedenfalls angebracht, die entsprechenden Verfahren zu beschleunigen, zu vereinheitlichen und insgesamt transparenter zu gestalten.

Als Maßnahmen wurden vorgeschlagen:

  • Zunächst sollte die Prüfpflicht der Firmenbuchgerichte eingeschränkt und (durchsetzbare) Erledigungsfristen vorgesehen werden. Die Prüfung sollte sich auf die korrekte Veröffentlichung der notwendigen Informationen beschränken und nicht länger eine gesamte inhaltliche Kontrolle jedes publikationspflichtigen unternehmerischen Schrittes beinhalten. Des Weiteren sollten klare, unternehmensfreundliche Fristen definiert werden, innerhalb derer das Gericht den jeweiligen Vorgang erledigen muss, inklusive wirksamer Sanktionen bei Nichteinhaltung der Frist.
  • Zur Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der damit verbundenen Rechtspflegepraxis sollten hilfreiche formale Anleitungen im Voraus verbindlich veröffentlicht werden, ebenso Muster-Anträge, deren positive Erledigung gewiss ist. Ebenso sollte Englisch selbstverständlich im Umgang mit dem Firmenbuch werden und auch englischsprachige Information und Anleitungen über Prozesse zur Verfügung gestellt werden.
  • Es empfiehlt sich die fundamentale Überlegung, ob das Firmenbuch bei einem (Handels)Gericht richtig angesiedelt ist, da bei einem solchen Register die Kundenorientierheit und der „Service-Gedanke“ im Vordergrund stehen müssen. Ein grundlegendes Umdenken von „hoheitliche Behörde“ zu „Serviceeinrichtung“ ist jedenfalls sachgerecht und zeitnah erforderlich.
  • Im Sinne der Verbesserung der Rahmenbedingungen würde sich die Liberalisierung zur Schaffung von Anteilsklassen für Mitarbeiterbeteiligungen und InvestorInnen besonders eignen, die Attraktivität der österreichischen GmbH auch international zu steigern. Unterschiedliche Möglichkeiten der Partizipation am Unternehmen würden Anstellungen in Start-ups attraktiver machen.
  • Als Lösungsansätze zur Verbesserung der Finanzierungslage für GründerInnen erscheint es sinnvoll, Stiftungen als Finanzierungsquelle vermehrt systematisch nutzbar zu machen. Auch Unterstützungsleistungen wie etwa die Spin-off Initiative, welche universitäre Ausgründungen unterstützen soll, sollten weiter ausgebaut werden. Gleichfalls sollten steuerliche Anreize geschaffen werden, die Investitionen lohnenswerter gestalten, wie Anteilsbegünstigungen von innovativen Risikounternehmen oder die Schaffung einer Möglichkeit, risikoreiche Investitionen in Start-ups zumindest teilweise abschreiben lassen zu können.
  • GründerInnen sollten darüber hinaus auch außerhalb von Förderungen besser beraten und informiert werden, sodass sie ihre Fähigkeiten zur Präsentation ihres/r Produkt/Dienstleistung vor Investoren verbessern und sich von Beginn an mit Themen wie gewerblichen Schutzrechten und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens etwa im Sinne eines globalen Markteintritt beschäftigen. Jenseits der Gründungsphase erscheint es dringend geboten, steuerliche Begünstigungen (allen voran Senkung der Lohnnebenkosten) als Instrument zur Unterstützung innovativer Gründungen einzusetzen.
  • Es wird außerdem empfohlen, im Rahmen einer gesonderten fokussierten Studie die möglichen Auswirkungen eines Mobiliarpfandregistersauf die Vergabe von klassischen Krediten auch für Frühphasenunternehmen zu prüfen.

 

Die vollständige Studie finden Sie hier.

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