Keyvan Rastegar hat in der Oxford Business Law Blog Series seine Gedanken zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer „EU Inc“ veröffentlicht.
Unter dem Titel „EU Inc – European Universities In New Conversations“ analysiert er, warum der Vorschlag weit mehr ist als eine technische Reform des Gesellschaftsrechts. Die EU Inc kann zu einer gemeinsamen Sprache und einem neuen Gesprächsraum für das europäische Gesellschaftsrecht werden.
Der Beitrag hebt fünf zentrale Punkte hervor:
Erstens ist die EU Inc nicht bloß ein weiteres rechtliches Instrument. Sie adressiert ein strukturelles Problem: Das europäische Gesellschaftsrecht ist derzeit fragmentiert und durch mehr als 60 nationale Rechtsformen geprägt, die nicht gezielt dafür entwickelt wurden, die vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts zu unterstützen.
Zweitens ist Reformbedarf keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Für Startups, Scaleups und grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist die derzeitige Rechtslage oft komplex, kostenintensiv und schwer skalierbar.
Drittens trifft der Kommissionsvorschlag kluge Weichenstellungen. Er verbindet einheitliche Regeln auf Grundlage einer EU-Verordnung mit vertraglicher Flexibilität in der Satzung und nationaler Anknüpfung an die jeweils geeignetste Gesellschaftsform. Für Österreich ist dies die FlexCo.
Viertens schafft der Vorschlag einen gesunden Wettbewerb: zwischen 27 — beziehungsweise 30 — EU Incs, mehr als 60 nationalen Rechtsformen sowie zwischen Registern und Gerichtsentscheidungen. Damit könnte Europa zumindest in Teilen an Dynamiken anknüpfen, die den Erfolg Delawares geprägt haben.
Fünftens zeigt die österreichische Erfahrung, dass Reformen besonders dann gelingen, wenn die Stimmen von Startups und Scaleups ernst genommen werden, Partikularinteressen klar benannt werden und langfristige Reformdividenden erkannt werden.
Die EU Inc wird nicht alle Fragen der europäischen Wettbewerbsfähigkeit lösen. Sie ist aber ein notwendiger und vielversprechender Schritt hin zu einem echten europäischen Markt.
Der vollständige Beitrag ist im Oxford Business Law Blog erschienen.