Unter dem Motto „FlexCo: Eine doppelte Chance“ moderierte Keyvan Rastegar am 27.9.2024 ein hochkarätiges Panel aus Praxis und Wissenschaft, um die FlexCo am Anwaltstag 2024 des ÖRAK zu vertiefen.
Nach einem Impulsvortrag von Dr. Georg Adler, MSc (Oxford), der die doppelte Chance sowohl für den Wirtschaftsstandort Österreich als auch die Anwaltschaft hervorhob, diskutierten Univ.Prof. Dr. Susanne Kalss, Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Dr. Elke Napokoj, Hon.-Prof. Dr. Gernot Murko und Univ.-Prof. Dr. Julia Told zu den spannendsten Neuerungen der FlexCo, den Vor- und Nachteilen beim Gründen einer FlexCo, was für eine Umwandlung einer GmbH in eine FlexCo spricht, bis hin zu den praktischen Anforderungen bei der Errichtung einer § 12-FlexKapGG Privaturkunde sowie den Gestaltungsmöglichkeiten, die die FlexCo für die freien Berufe, insbesondere für Rechtsanwälte, bietet.
Der Tenor aus Wissenschaft und Praxis war einhellig: Aufgrund der Flexibilisierung und den Gestaltungsmöglichkeiten gibt es aus rechtlicher Sicht keinen Grund mehr eine GmbH zu gründen, denn die FlexCo kann alles, was die GmbH kann, nur mehr.
Der neu eingeführte § 11a RL-BA 2015 wird Rechtsanwältinnen die notwendige Rechtssicherheit geben, unter welchen Voraussetzungen die Errichtung einer § 12-Urkunde zu erfolgen hat.