GmbH Reform in Österreich

1. Juli 2013

Im Zuge der Reform der österreichischen GmbH wurde mit 1. Juli 2013 das Mindeststammkapital auf €10.000 (von vormals €35.000) herabgesetzt. Diese Reform soll die finanzielle Belastung für Gründer und Unternehmer mittels Senkung der Gründungskosten und der jährlichen Mindestgesellschaftssteuer reduzieren. Durch die Lockerung dieser Markteintrittsbarriere will die Reform die Attraktivität der GmbH für österreichische und ausländische Investoren verbessern.

Um Österreichs Unternehmer, Inkubatoren, und Business Engel vorzubereiten, bietet RPCK Seminare zum Thema Änderungen und Auswirkungen der RPCK Reform an. Am 26. Juni 2013 gab Dr. Rastegar eine Einführung in das GmbH-Recht und dessen neuesten Änderungen bei der accent Gründerservice GmbH, einem niederösterreichischen Inkubator für akademische und innovative Unternehmen.

Die Reform inkludiert folgende relevante Änderungen:

  • Reduziertes Mindeststammkapital. Die Mindestkapitalisierung wurde von €35.000 auf €10.000 herabgesetzt. Auch bereits existierende GmbHs können auf die €10.000 reduzieren.
  • Geringere Gründungskosten. Die Notariatskosten wurden auf €600 reduziert (zzgl USt). Weitere Einsparungen können sich bei Kurzform-Dokumentation Weitere Vergünstigungen ergeben sich nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz.
  • Geringere Veröffentlichungskosten. Bestimmte Veröffentlichungen bei der GmbH-Gründung können unentgeltlich online in der „Ediktsdatei“ vorgenommen werden, anstelle der kostpflichtigen Veröffentlichung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“.
  • Geringere Mindestkörperschafts- und Gesellschaftssteuer. Die auf die Neugründung entfallende Gesellschaftssteuer (1%) ist bei €10.000 als Mindestkapital, daher als Berechnungsbasis, ebenfalls niedriger. Gleichsam ist auch die Mindest-KÖSt reduziert auf €500 pro Jahr (zum Vergleich: vormals €1.750).

Dr. Rastegar fasst zusammen: „Mindestkapitalerfordernisse verfolgen bestimmte Zwecke, wie beispielweise Gläubigerschutz, der besser ohne Markteintrittsbarrieren zu erreichen wäre. Die Reform war ein positiver Schritt in Richtung Verbesserung der Attraktivität der österreichischen GmbH. Der Weg zu einem effektiven Gläubigerschutz beginnt mit einem einfachen Mobiliarpfandregister.“

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